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Ob Sie einen neuen Energieausweis in Wilhelmshaven benötigen oder Ihr aktueller abgelaufen ist – wir kümmern uns um alle Details. - ©rarchitecture_melbourne

Energieausweis erstellen

Ob Sie einen neuen Energieausweis benötigen oder Ihr aktueller abgelaufen ist – wir kümmern uns um alle Details.

Wichtig zu wissen: Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), das am 1. November 2020 in Kraft getreten ist, behandelt die aktuellen Regelungen zum Energieausweis. Sowohl das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) als auch das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) verlieren damit ihre Gültigkeit. Alle geltenden Anforderungen an den Energieausweis sind als Zusammenführung der alten Verordnungen im GEG geregelt. Dort befinden sich Regelungen zur notwendigen energetischen Qualität einer Immobilie und zum Einsatz von erneuerbaren Energien. 

Folgendes ist nun ebenfalls zu beachten: 

  • es ist verpflichtend, die Klimawirkung der Immobilie kenntlich zu machen. Dies sollte anhand der Daten zum Primärenergiebedarf oder dem Primärenergieverbrauch zur Emission von CO2 im Energieausweis zu sehen sein
  • auch Immobilienmakler müssen nun genau wie Verkäufer und Vermieter von Immobilien den Energieausweis vorlegen
  • wird ein Ein- oder Zweifamilienhaus gekauft, der Kaufvertrag unterschrieben und der Energieausweis vorgelegt, ist es anschließend für den Käufer verpflichtend, an einem nach §80 Abs. 4 GEG kostenlosen Beratungsgespräch teilzunehmen, bei dem alle Themen rund um den Energieausweis detailliert besprochen und die Möglichkeiten zur Modernisierung von Immobilien erörtert werden
  • bevor der Auftrag für die Sanierung eines Hauses abgeschlossen wird, sind auch die Eigentümer zur Teilnahme an einem Energieberatungsgespräch mit einem zertifizierten Berater oder einer zur Ausstellung des Energieausweises berechtigten Person verpflichtet. Das beauftragte Sanierungsunternehmen sollte den Auftraggeber in Kenntnis über diese notwendige Beratung setzen.

Sie haben noch Fragen zum Energieausweis? Kontaktieren Sie gerne einen unserer kompetenten Immobilienmakler von CENTURY 21 für ein umfassendes Beratungsgespräch. Wir informieren und unterstützen Sie gerne.

Kontaktieren Sie uns jetzt für ein kostenfreies und unverbindliches Beratungsgespräch.

Was ist der Unterschied zwischen Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?

Es gibt grundsätzlich zwei Arten von Energieausweisen, die sich in ihrer Aussagekraft unterscheiden. Der Verbrauchsausweis basiert auf den Energieverbrauchswerten für Heizung und Wasser aus den Abrechnungsperioden der letzten drei Jahre und ist daher stark vom individuellen Nutzerverhalten geprägt. Der Bedarfsausweis hingegen basiert auf einem technischen Gutachten, das den Zustand der Bausubstanz, der Fenster und der Anlagentechnik bewertet und einen theoretischen Energiebedarf errechnet.

Welchen Ausweis benötige ich?

Als Eigentümer eines Wohngebäudes mit mehr als 4 Wohneinheiten können Sie zwischen beiden Varianten wählen. Für Wohngebäude mit maximal 4 Wohneinheiten besteht Wahlfreiheit, wenn der Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt wurde oder mindestens der Standard der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 eingehalten oder das Haus durch nachträgliche Modernisierungsmaßnahmen auf diesen Stand gebracht wurde. Für alle anderen Immobilien ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben.

Sollten Sie nicht sicher sein, welchen Ausweis Sie benötigen, beraten wir Sie gerne.

Wer muss den Energieauasweis bezahlen?

Grundsätzlich trägt der Auftraggeber die Kosten für den Energieausweis, was meist der Eigentümer der Immobilie ist. In einer Wohnungseigentumsgemeinschaft ist es Aufgabe des Hausverwalters, einen gültigen Energieausweis für das gesamte Haus vorzuhalten, und die Kosten werden von allen Eigentümern anteilig getragen.

Brauche ich einen Energieausweis auch dann, wenn ich eine Wohnung verkaufen möchte?

Auch beim Verkauf oder der Vermietung einer Eigentumswohnung ist ein Energieausweis erforderlich. Der Energieausweis wird jedoch nicht spezifisch für eine einzelne Wohnung erstellt, sondern immer für das gesamte Gebäude, in dem sich die Wohnung befindet. Das bedeutet, dass beim Verkauf einer Erdgeschosswohnung und dem Verkauf einer Dachgeschosswohnung im selben Gebäude jeweils derselbe Energieausweis gilt, obwohl der Energieverbrauch in beiden Wohnungen sehr unterschiedlich sein kann.

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FAQ

Häufig gestellte Fragen unserer Kunden

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Wer trägt die Kosten für den Immobilienmakler?

Für die Fragen, wer den Immobilienmakler bezahlt, gab es vor ein paar Jahren eine gesetzliche Neuerung. Für Mietobjekt greift nun das Bestellerprinzip und das sagt: Wer dem Makler den schriftlichen Auftrag gegeben hat, zahlt auch. Bei Immobilien, die zum Verkauf stehen gelten andere Regelungen, die von Bundesland zu Bundesland anders sein können.

Was kostet eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Immobilienmakler?

Wie bei allen Formen von Versicherungen lässt sich das so pauschal nicht beantworten. Die Höhe der monatlichen Beiträge ist jedoch von Makler zu Makler unterschiedlich, da verschiedene Faktoren, wie z.B. die Größe des Unternehmens, der Jahresumsatz, die Versicherungssumme oder die Selbstbeteiligung Einfluss auf den Preis haben. Manche Anbieter werben mit knapp 10 € pro Monat – Preisvergleichsportale ermitteln meist Werte zwischen 150 und 300 €. Nach oben ist dem natürlich keine Grenze gesetzt. Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung empfiehlt sich jedoch sehr – Eine fehlerhafte Beratung kann nun mal passieren (falsche Angaben zu Baujahr, Baubeschränkungen, Beschaffenheit der Immobilen o.ä.) – wenn daraus nun Schadensersatzansprüche Dritter resultieren, greift die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

Wie lange hat ein Immobilienmakler Anspruch auf Provision?

Nach einer Frist von 3 Jahren verjährt der gesetzliche Anspruch auf Provision des Maklers. Was hier gerne als Lücke im System und Chance den Makler nicht bezahlen zu müssen gesehen wird, verpufft bei genauerer Betrachtung schnell. Selbst, wenn der Kauf- oder Mietvertrag zwischen Verkäufer und Interessenten bzw. Käufer erst nach Vertragsende zwischen Makler und Verkäufer abgeschlossen wird, der Interessent aber nur auf Grund der Maklerleistung mit dem Verkäufer in Kontakt kam, bleibt der Anspruch des Maklers auf Provision bestehen. Zusätzlich schützen sich Makler vor solch bekannten Tricks, indem sie Grundbuchauszüge engmaschig mit Ihren Kunden- und Interessenten-Datenbanken vergleichen und können so sehr schnell feststellen, ob sie übergangen wurden.

Was ist eine Teilungserklärung?

Die Teilungserklärung mit Aufteilungsplan ist die Grundlage einer jeden Wohnungseigentümergemeinschaft. In einer Teilungserklärung (Wohnungseigentumsgesetz §8) erklärt der Grundstückseigentümer gegenüber dem Grundbuchamt wie ein Grundstück aufgeteilt ist. Sie regelt also, welche Gebäudeteile Sondereigentum und welche z.B. Gemeinschaftseigentum sind und ob Sondernutzungsrechte (wie z.B. Stellplätze) gelten. Diese Aufteilung hat auch zur Folge, dass jede Eigentumswohnung beziehungsweise Gewerbeeinheit im Haus einzeln veräußert und belastet werden kann. Auch sind hier alle wesentlichen Rechte und Pflichten der Miteigentümer und deren Verhältnis untereinander festgehalten. Die Teilungserklärung muss notariell beglaubigt sein. Zusammen mit Urkunden, Teilungsplänen und Baugenehmigungen wird sie beim Grundbuchamt bewahrt. Änderungen müssen grundsätzlich von allen Wohnungseigentümern genehmigt und wiederum im Grundbuch eingetragen werden.

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Immobilienmaklerin Kerstin Elpel in Wilhelmshaven

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